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Posten Sie Fotos Ihrer Kinder auf Social Media?

Achten Sie auf die Gefahren! Einmal online, haben Sie keine Kontrolle mehr über diese Bilder. Niedliche private Momente können schnell zu Cybermobbing oder Missbrauch führen.

Viele Kinder haben schon vor ihren ersten Schritten einen digitalen Fußabdruck, ohne ihre Zustimmung. Ihr letzter Spielplatz-Schnappschuss könnte so auf fragwürdigen Plattformen oder in falschen Händen landen.

Auf dieser Seite finden sie Informationen und hilfreiche Tipps, wie sie das Wohl ihres Kindes schützen können.

Warum gehören Kinderfotos nichts ins Netz?

Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre.

Die Rechte der Kinder sind in der UN-Kinderrechtskonvention geregelt. Artikel 16 bezieht sich auf das Recht der Kinder auf Privatsphäre. Aus den Grundrechten geht zusätzlich das Recht am eigenen Bild und das Recht auf Selbstbestimmung hervor. Grundsätzlich gilt also, dass Eltern ohne Einwilligung der Kinder nichts öffentlich posten dürfen. Können die Kinder diese Entscheidung noch nicht selbst treffen, sollte den Eltern bewusst sein, dass das Recht auf Selbstbestimmung rückwirkend eingefordert werden kann.

Die Kinderfotos gelangen in falsche Hände.

Das Internet öffnet auch Räume für Kriminalität. Unter der Vielzahl von Personen gibt es auch diejenigen, die gezielt nach Kinderbildern suchen und diese für sexualisierte Kontexte missbrauchen. Davon können auch vermeintlich harmlose Bilder betroffen sein. Die Materialien verbreiten sich dann unter Menschen, die ein sexuelles Interesse an Kindern teilen. So kann aus einem Spielplatzschnappschuss schnell kinderpornografisches Material entstehen. Bilder können ohne ihr Wissen in einer Vielzahl verbreitet werden und kursieren bis auf weiteres im Internet.

Die Fotos können für Mobbing missbraucht werden.

Digitale Medien können als Verstärker für Mobbing dienen. Hierfür bedarf es nicht einmal das Posten peinlicher Kinderbilder. Auch harmlose Bilder können heutzutage ganz einfach digital nachbearbeitet werden. Die Bilder sind meist auch viele Jahre nach der Veröffentlichung noch im Internet zu finden und können so langfristig Schaden auf die Entwicklung der Kinder nehmen. Mobbing hinterlässt meist lebenslange Spuren.

Artikel: Cybermobbing – was tun? Hilfe und Tipps

Die Fotos können zu Cyber-Grooming führen.

Ist ihnen der Begriff Cyber-Grooming bekannt? Von Cyber-Grooming wird gesprochen, wenn Personen im Internet gezielt versuchen eine sexualisierte Beziehung zu Kindern aufzubauen. Das geschieht meist über die Chatfunktion in Spielen oder auf den Social Media Kanälen der Kinder, ohne das klar ist, wer diese Person wirklich ist. Werden zusätzlich zu den Kinderbildern sensible Daten wie der Wohnort öffentlich, können sich die Übergriffe auch in das direkte Umfeld der Kinder verlagern. Daher Vorsicht, welche Daten hier geteilt werden!

Artikel: Cybergrooming – Hilfe bei sexueller Belästigung von Kindern

Wann kann ein Bild online geteilt werden?

Entscheiden Sie sich für das Teilen der Kinderbilder im Netz, stellen sie sich abschließend die Frage: „Bringt es dem Kind etwas, dass ich das Bild in den sozialen Medien teile oder stille ich dabei einzig meine eigenen Bedürfnisse?“

Der Schutz der Kinder geht uns alle an!

Kein Kind kann sich allein gegen Gewalt schützen. Sei es im realen Leben oder im digitalen Raum. Es ist eine gesellschaftliche Aufgabe hinzusehen und aufmerksam zu bleiben.

Quelle: Kinderschutz Schweiz unter www.kinderschutz.ch/engagement/aktionstage-und-wochen/tag-der-kinderrechte/privacy-playground (Stand: 26.06.2024)

Kontakt:

Landkreis Harburg
Kreisjugendpflege
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Kreisjugendpflege@lkharburg.de